Die Satzung der G.F.P.

§1 Name, Sitz, Vereinsemblem und Geschäftsjahr



§2 Zweck



§3 Erwerb der Mitgliedschaft



§4 Ende der Mitgliedschaft



§5 Leistungen des Vereins



§6 Jahresbeitrag



§7 Organe des Vereins



§8 Vorstand



§9 Einzelne Zuständigkeiten der Vorstandsmitglieder



§10 Mitgliederversammlungen



§11 Aufgaben der Mitgliederversammlung


Die Mitgliederversammlung hat folgende Aufgaben:

  1. Wahl des ersten und zweiten Vorsitzenden, des ersten und zweiten Kassenwarts sowie zweier Kassenprüfer für jeweils zwei Jahre.
  2. Entgegennahme und Genehmigung des Kassenberichts, Entlastung des Vorstands und Genehmigung der Jahresplanung.
  3. Beschlüsse über die Mitgliederdienste, die Höhe des Mitgliedsbeitrags und die Ernennung von Ehrenmitgliedern.
  4. Beschlüsse über Satzungsänderungen.
  5. Beschlüsse über Anträge von Mitgliedern.


§12 Ablauf von Mitgliederversammlungen



§13 Kassenprüfer



§14 Protokollierung



§15 Mitgliederdienste



§16 Arbeitskreise


§17 Auflösung des Vereins



Stand: 19.10.2006