Die folgenden Regeln für die Rundbrief-Mailingliste sind vom Vorstand der G.F.P. beschlossen worden. Sie sind für alle Teilnehmer der Mailingliste verbindlich.
1. Grundsätzliches
Die G.F.P.-Newsletter ist eine Leistung, die die G.F.P. ausschließlich
für ihre Mitglieder erbringt. Sie ergänzt den Rundbrief
insoweit, als dass hier kurzfristig Termine bekannt gegeben werden
können, die wegen der nicht so häufigen Erscheinungsweise des
Rundbriefes dort nicht rechtzeitig veröffentlicht werden können. Sie
ist außerdem eine Plattform für Diskussionen und Informationsaustausch
aller Art. Wichtige Beiträge aus des Newsletters sollen auch im
Rundbrief veröffentlicht werden. Die Veröffentlichungen im Newsletter
dürfen nicht zu ungerechtfertigten Nachteilen für diejenigen
führen, die nicht Mitglieder der Mailingliste sind.
2. Aufnahme, Ausscheiden
Mitglieder können sich selbständig über die G.F.P.-Onlineverwaltun (http://login.carnivoren.org) für die Mailingliste
registrieren lassen und dort ihr Abo kündigen.
Alternativ erfolgt dieser Vorgang durch eine
formloses E-Mail an newsletter@carnivoren.org unter Angabe der Mitgliedsnummer
des vollständigen Namens und der E-Mail-Adresse, an die der Newsletter gesendet wird.
3. Streichung aus der Mailingliste
Eine Streichung kann aus zwei Gründen erfolgen:
a. Das Mail ist zweimal als unzustellbar (oder mit anderen oder
gar keinen Begründungen) zurückgekommen. In diesem Fall streicht
der Leiter der Mailingliste das Mitglied. Wichtig: Das Zurückkommen des
Mails bedeutet nicht immer, daß das Mitglied eine neue oder gar keine
E-M ail-Adresse mehr hat. Verschiedene Provider lehnen offenbar den Empfang
bestimmter Mails (z.B. von AOL oder auch einfach von Newslettern) ab.
Unsere Empfehlung: Wenn Sie über vier Wochen keinen Newsletter mehr bekommen haben,
fragen Sie mal beim Leiter der Mailingliste an! Sie sind
sicher nicht mit böswilliger Absicht aus der Liste gestrichen worden! Ansonsten können Sie auch in der Onlineverwaltung überprüfen, ob Sie in der Mailingliste eingetragen sind.
b. Schwerer oder wiederholter Verstoß eines Mitgliedes
gegen die Regeln dieser Mailingliste. Die Streichung ist dem Mitglied per
Email mit Begründung mitzuteilen.
4. Leitung der Mailingliste
Der Leiter der Mailingliste wird vom Vorstand der G.F.P. eingesetzt. Er führt
die Mailingliste eigenverantwortlich und wird dabei nach Kräften vom
Vorstand der G.F.P. durch Zuleitung aller für die Mailingliste interessanten
Informationen unterstützt. Der Leiter achtet auf die Einhaltung der
Regeln der Mailingliste und entscheidet über Streichungen. Gegen Entscheidungen
des Leiters kann schriftlich (auch per Email) Einspruch beim Vorstand der
G.F.P. eingelegt werden. Der Vorstand trifft dann die endgültige Entscheidung.
5. Keine ungerechtfertigten Nachteile für Nichtmitglieder
Beispiel 1: Anfang Oktober wird ein Ereignis bekannt, das Anfang Dezember
stattfinden wird. Der nächste Rundbrief erscheint erst Ende Dezember,
so daß der Termin dort nicht mehr rechtzeitig bekanntgegeben werden
kann.
Hier ist es selbstverständlich, daß der Termin in der Mailingliste
bekannt gegeben werden muß. Ein Vorteil für die Mitglieder der
Mailingliste, aber kein ungerechtfertigter Nachteil für die Nichtmitglieder,
da es nun mal nicht möglich ist, diese rechtzeitig zu informieren.
Beispiel 2: Das anzukündigende Ereignis findet erst im Januar
statt, jeder der will, kann teilnehmen. Es kann im Rundbrief noch rechtzeitig
angekündigt werden, es spricht aber auch nichts dagegen, es schon
vorher in der Mailingliste zu veröffentlichen.
Beispiel 3: Das Ereignis findet im Januar statt, kann noch rechtzeitig
im Rundbrief angekündigt werden, die Teilnahme ist aber auf 20
Personen begrenzt -
Hier darf das Ereignis nicht über die Mailingliste bekanntgegeben
werden, es bestünde sonst ohne Not die Gefahr, daß die anderen
Mitglieder nicht mehr zum Zuge kämen, weil das Kontingent bereits
durch angemeldete Mailinglisten-Mitglieder ausgeschöpft sein könnte.
Das wäre ein ungerechtfertigter Nachteil für Mitglieder, die den Newsletter nicht erhalten!
6. Streitigkeiten
Der Newsletter ist nicht der richtige Ort, Streitigkeiten auszutragen,
die die Mehrheit der Mitglieder nicht interessieren oder nichts angehen.
Sie ist keine Kampfarena für Streithähne.
7. Werbung
Der Newsletter ist nicht der richtige Ort für Werbung oder die
Veröffentlichung kommerzieller Angebote. Im Einzelfall, wenn ein besonderes
Interesse der Mitglieder an bestimmten Informationen besteht, kann der
Leiter hiervon eine Ausnahme machen.
8. Veröffentlichung der Mailadressen
Die gesamte Liste der Mitglieder und der Mailadressen wird regelmäßig,
mindestens einmal jährlich, auf dem „normalen“ Wege veröffentlicht
(Rundbrief, Jahrbuch). Jeder Teilnehmer akzeptiert diese Veröffentlichung.
Die Veröffentlichung dient der Kontaktaufnahme der Mitglieder untereinander.
9. Weitergabe der Mailadressen, Benutzung durch Mitglieder
Die Mailadressen dürfen (über die Veröffentlichung hinaus)
nicht an Dritte weitergegeben werden. Die Mitglieder sind verpflichtet,
die Adressen nicht für eigene Werbezwecke zu benutzen. Den Wunsch
eines Mitgliedes, sich mit kommerziellen Angeboten an die anderen Mitglieder
zu wenden, kann der Leiter der Mailingliste durch Veröffentlichung einer
angemessen kurzen Notiz in der Mailingliste mit dem Hinweis, Interessenten
möchten sich direkt an den Anbieter wenden, berücksichtigen.
10. Änderung dieser Regeln
Der Vorstand der G.F.P. kann jederzeit durch Beschluß diese Regeln
ergänzen und abändern. Ergänzungen und Änderungen sind
in dem Newsletter zu veröffentlichen, sie werden erst mit dieser Veröffentlichung
wirksam.
Stand: 3.11.2001